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Sondergutachten :

Reifenuntersuchungen

Kommt ein beschädigter Reifen als Unfall auslösend in Betracht, wird im Rahmen eines Reifengutachtens überprüft, inwieweit die vorhandenen Schäden eine Unfallfolge darstellen oder unfallursächlich sein können. Es erfolgt eine Differenzierung nach Herstellungs-, Behandlungs-, Material- und Montagefehler. Es wird geprüft, inwieweit vorausgegangene Beschädigungen, z.B. infolge eines Anstoßes (Bordstein), Einstiche durch Fremdkörper oder Blitzschlag, als unfallverursachender Defekt in Frage kommen.