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Durch Untersuchungen der an einem Fahrzeug anhaftenden Wildhaare kann festgestellt werden, welche Tierart für den Unfall verantwortlich war. Im
Teilkaskoschadenfall kann diese Feststellung regulierungsrelevant sein. Im Rahmen eines Wildhaargutachtens kann auch eine weitergehende Untersuchung und Beurteilung des Schadenbildes erfolgen. Es ist
auch möglich festzustellen, ob am Fahrzeug gesicherte Haarproben möglicherweise nachträglich am Fahrzeug angebracht wurden.
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