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Bei speziellen Aufgabestellungen ist die Durchführung von Crash-Versuchen und deren Auswertungen notwendig. Versuche zur HWS-Problematik bei
Heckanstößen, Frontal- und Seitenkollisionen sowie Überschlägen sind zur Überprüfung der Kausalität von HWS-Verletzungen notwendig. Auch bei der Beurteilung der Bemerkbarkeit von Kleinkollisionen,
insbesondere im Zusammenhang mit dem Vorwurf eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort, sind Crash-Versuche notwendig. Anhand des bei den Crash-Versuchen erzeugten Beschädigungsumfanges wird geprüft, ob
ein durchschnittlich aufmerksamer Fahrzeugführer in der Lage war, ein Unfallgeschehen akustisch, visuell, taktil-vestibulär oder kinästhetisch wahrzunehmen.
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