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Beweissicherung

Beweissicherung bei Unfallschäden

Nach Verkehrsunfällen ist eine vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe erforderlich. Durch die Einschaltung des Sachverständigen ist diese Beweissicherung gewährleistet. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet auch, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann. Der Geschädigte kann die ihm zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang gegenüber dem eintrittspflichtigen Versicherer geltend machen. In vielen Fällen hilft eine qualifizierte Beweissicherung im Rahmen eines Schadengutachtens, späteren Streit über den Schadenhergang, die Reparaturdurchführung oder Schadenabwicklung zu vermeiden.

Ein möglicher Wertminderungsanspruch und dessen Höhe kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden.

Schadengutachten werden im Ing.-Büro Thiel und Pinter zu Einzel- und Massenschäden an Fahrzeugen aller Art erstellt. Bei Haftpflicht- und Kaskoschäden ermitteln wir alle zur Beweissicherung und zur Schadenregulierung erforderlichen Grundlagen.