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Warum öffentlich bestellte und
vereidigte Sachverständige?
Wenn die Erstellung eines Gutachtens
erforderlich ist, z.B. ein Unfallschaden oder eine Fehlerursache ermittelt
werden soll, sind Verbraucher gut beraten, wenn sie einen öffentlich
bestellten und vereidigten Sachverständigen beauftragen. Das Gesetz verlangt,
dass jeder Sachverständige vor seiner öffentlichen Bestellung in einem
intensiven Prüfungsverfahren die jeweils erforderliche Sachkunde nachweisen
muss. Danach wird er einem umfangreichen Pflichtenkatalog unterworfen,
betreut und überwacht. Der öffentlich bestellte Sachverständige wird darauf
vereidigt, dass er seine Gutachten unabhängig, unparteiisch, weisungsfrei,
persönlich und gewissenhaft erstellt. Er haftet für die Richtigkeit seines
Gutachtens. Bezahlt wird er in Gerichtsverfahren nach dem Gesetz über die
Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG) und bei
Privataufträgen nach Vereinbarung.
Zur Zeit sind aufgrund gesetzlichen
Auftrags (§36 Gewerbeordnung) durch die Industrie- und Handelskammern etwa
7.000 Sachverständige auf 200 verschiedenen Sachgebieten öffentlich
bestellt und vereidigt. Wer aus diesem Angebot einen Sachverständigen
beauftragt kann davon ausgehen, dass dieser persönlich integer und fachlich
kompetent ist.
Alle 7.000 Sachverständige sind im
Internet unter http://www.svv.ihk.de abrufbar.
Wer kommt für die Kosten des
Gutachtens auf?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt
grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung
auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung
des BGH die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem
Geschädigten zu ersetzen ist. Von der Kostentragungspflicht gibt es
Ausnahmen. Liegt die Schadenhöhe unter 500 €, und ist dies für einen
technischen Laien ersichtlich, kann die Einschaltung eines Sachverständigen
entbehrlich sein.
Bei Kaskoschäden wird in der Regel die
Versicherung einen Sachverständigen beauftragen. In diesem Fall werden die
Kosten jedenfalls vom Versicherer getragen.
Zusammenarbeit BVSK mit Mobile.de
Mobile.de als größte Gebrauchtwagenbörse
Deutschlands und der BVSK (Bundesverband der freiberuflichen und
unabhängigen Sachverständigen für das Kfz-Wesen e.V.-BVSK-) mit über 800
Sachverständigenbüros, der größte Zusammenschluss freiberuflicher Kfz-Sachverständiger,
werden künftig ihre Zusammenarbeit auf verschiedenen Bereichen ausdehnen.
Wie der BVSK mitteilte, ist es künftig den Nutzern der Gebrauchtwagenbörse
Mobile.de möglich, deutschlandweit geprüfte und anerkannte
BVSK-Sachverständige abzurufen. Der BVSK stellt darüber hinaus aktuelle
Informationen rund um das Fahrzeug und das Thema Unfallschaden zur
Verfügung.
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