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Warum öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige?

Wenn die Erstellung eines Gutachtens erforderlich ist, z.B. ein Unfallschaden oder eine Fehlerursache ermittelt werden soll, sind Verbraucher gut beraten, wenn sie einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beauftragen. Das Gesetz verlangt, dass jeder Sachverständige vor seiner öffentlichen Bestellung in einem intensiven Prüfungsverfahren die jeweils erforderliche Sachkunde nachweisen muss. Danach wird er einem umfangreichen Pflichtenkatalog unterworfen, betreut und überwacht. Der öffentlich bestellte Sachverständige wird darauf vereidigt, dass er seine Gutachten unabhängig, unparteiisch, weisungsfrei, persönlich und gewissenhaft erstellt. Er haftet für die Richtigkeit seines Gutachtens. Bezahlt wird er in Gerichtsverfahren nach dem Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG) und bei Privataufträgen nach Vereinbarung.

Zur Zeit sind aufgrund gesetzlichen Auftrags (§36 Gewerbeordnung) durch die Industrie- und Handelskammern etwa 7.000 Sachverständige auf 200 verschiedenen Sachgebieten öffentlich bestellt und vereidigt. Wer aus diesem Angebot einen Sachverständigen beauftragt kann davon ausgehen, dass dieser persönlich integer und fachlich kompetent ist.

Alle 7.000 Sachverständige sind im Internet unter http://www.svv.ihk.de abrufbar.

 

Wer kommt für die Kosten des Gutachtens auf?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung des BGH die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist. Von der Kostentragungspflicht gibt es Ausnahmen. Liegt die Schadenhöhe unter 500 €, und ist dies für einen technischen Laien ersichtlich, kann die Einschaltung eines Sachverständigen entbehrlich sein.

Bei Kaskoschäden wird in der Regel die Versicherung einen Sachverständigen beauftragen. In diesem Fall werden die Kosten jedenfalls vom Versicherer getragen.

Zusammenarbeit BVSK mit Mobile.de

Mobile.de als größte Gebrauchtwagenbörse Deutschlands und der BVSK (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kfz-Wesen e.V.-BVSK-) mit über 800 Sachverständigenbüros, der größte Zusammenschluss freiberuflicher Kfz-Sachverständiger, werden künftig ihre Zusammenarbeit auf verschiedenen Bereichen ausdehnen. Wie der BVSK mitteilte, ist es künftig den Nutzern der Gebrauchtwagenbörse Mobile.de möglich, deutschlandweit geprüfte und anerkannte BVSK-Sachverständige abzurufen. Der BVSK stellt darüber hinaus aktuelle Informationen rund um das Fahrzeug und das Thema Unfallschaden zur Verfügung.